Verhaltenstherapie

Warum Psychotherapie?

Kinder und Jugendliche haben viele Herausforderungen in ihrer Entwicklung und ihrem Alltag zu bewältigen.

Durch verschiedene Lebensereignisse oder beispielsweise auch Schicksalsschläge, überfordernde Situationen, Konflikte und Herausforderungen können sich weitere Belastungen ergeben.

Die meisten Herausforderungen können Familien aus eigener Kraft meistern.

Wenn Schwierigkeiten über längere Zeit andauern, die Entwicklung beeinträchtigen oder einen starken Leidensdruck mit sich bringen, ist es sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Depression im Kindes- und Jugendalter:
Jeder kann mal schlechte Zeiten haben, es wird aber oft auch von alleine wieder besser.
… wenn es nicht wieder von allein besser wird:

Häufige Symptome einer Depression:
Stimmungsprobleme, Energielosigkeit, keine Freude mehr an Dingen, die früher mal Spaß gemacht haben, Schuldgefühle, Rückzug, Aggressivität, Konzentrationsprobleme, Kopf- oder Bauchschmerzen, Schlafprobleme, schlechte Gedanken

Ängste im Kindes- und Jugendalter:
Ängste kommen im Kindes- und Jugendalter häufig vor, da sie zur Entwicklung dazu gehören. Sie treten meist vorübergehend auf wie zum Beispiel die Angst vor Dunkelheit oder Tieren im Kindergartenalter. Ab dem Grundschulalter finden sich häufiger reale Ängste wie zum Beispiel die Angst vor Krankheiten und vor sozialen Situationen.
… wenn es nicht von wieder von allein besser wird:

Häufige Symptome einer Angststörung:
Starke, anhaltende Beeinträchtigungen im Leben des Kindes und der Familie, langfristige Behinderung der normalen Entwicklung, Folgeprobleme in der Familie oder in anderen Lebensbereichen (z.B. Schule, soziale Kontakte, Beruf) durch Vermeidung angstauslösender Situationen.
Häufige Angststörungen: Phobien, Trennungsangst, Schulangst, Prüfungsangst, Soziale Ängste

Weitere Symptome oder Belastungen, bei denen Kontakt zu einem Psychotherapeuten ratsam ist:

  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen
  • Identitätskrisen
  • Störungen als Reaktion auf schwere Belastungen
  • Posttraumatische Störungen
  • Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline)
  • Somatoforme Störungen (körperliche Schmerzen ohne medizinischen Befund)
  • Schlafstörungen
  • Suchterkrankungen
  • Körperliche Erkrankungen mit psychischen Begleit- und Folgeerscheinungen
  • Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
  • Kontaktschwierigkeiten oder ungewöhnliches Sozialverhalten
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen
  • Ticstörungen
  • Autismus-Spektrum-Störungen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen Kontakt zu einem Psychotherapeuten aufnehmen, ohne vorher ihre Eltern um Erlaubnis zu fragen. Melde dich, wenn du mit deinen Problemen nicht fertig werden kannst und Hilfe brauchst.

Therapieablauf

Psychotherapeutische Sprechstunden
Patient:innen (gesetzlich Versicherte) haben im Rahmen der Sprechstunde einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin. Die Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen notwendig sind. Die Sprechstunde ist auf 3 Termine pro Kind/Jugendlichem sowie 2 Elternstunden zeitlich begrenzt . Diese finden in der Regel vormittags statt.

Psychotherapeutische Akutbehandlung
Die Akutbehandlung ist eine zeitnahe psychotherapeutische Intervention im Anschluss an die Sprechstunde zur Entlastung von akuter Symptomatik. Wenn eine längere Therapie nicht notwendig ist, dennoch Hilfe in Anspruch genommen werden soll, können im Rahmen der Akutbehandlung 1 -12 Termine angeboten werden. Diese finden in der Regel vormittags statt.

Probatorische Sitzungen der Richtlinientherapie
In den ersten probatorischen Sitzungen erfolgt eine umfangreiche Diagnostik der Symptomatik durch eine eingehende Familien- und Lerngeschichte, eine Problem- und Verhaltensanalyse, sowie eine Testdiagnostik mit aktuellen standardisierten Testverfahren. In Sitzungen (Probesitzungen) wollen wir herausfinden, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und ob man gemeinsam an einer Lösung arbeiten kann. Am Ende wird der verhaltenstherapeutische Ansatz und die zugrunde liegenden Annahmen besprochen, damit wir ein vollständiges Bild vom Vorgehen erhalten und entschieden werden kann, ob das Angebot geeignet erscheint.

Wenn wir uns für einen gemeinsamen Lösungsweg entscheiden, wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Es kann entweder eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie beantragt werden.

Dann beginnt die eigentliche Therapie, hierzu gehört die:

  • Einzeltherapie
    Die Therapie benötigt Zeit und Vertrauen, das behutsam aufgebaut wird. Deshalb findet die Einzeltherapie meistens in wöchentlichen Sitzungen a 50 Minuten statt. Die Häufigkeit der Sitzungen wird der individuellen Problemlage angepasst. In Therapiestunden spricht der/die Patient:in über gegenwärtige Sorgen, Probleme und arbeitet am Therapieplan. Wichtig ist nun auch zu wissen, dass der/die Therapeut:in zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet ist. Schwerpunkt der Behandlung ist die aktive Bewältigung der Probleme und das Einüben neuer Handlungsmöglichkeiten. Bei jüngeren Kindern wird entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand mit spielerischen Elementen gearbeitet, denn die Sprache des Kindes ist das Spiel.
  • Elternberatung:
    Ein wichtiger Baustein der Therapie ist es, je nach Alter des Kindes, eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern oder den zentralen Bezugspersonen aufzubauen. Hierzu beziehe ich diese regelmäßig in die Therapie mit ein, da sie für ihr Kind eine der wichtigsten Stützen sind. Bei Jugendlichen wird vorab abgeklärt, in wieweit Bezugspersonen einbezogen werden sollten.
  • Videosprechstunden
    Der persönliche und unmittelbare Kontakt zwischen Therapeut:in und Patient:in ist und bleibt unverzichtbar, dennoch ist Psychotherapie per Video in einigen Fällen sinnvoll: bei Krisen, um kurzfristig das weitere Prozedere zu besprechen; Mobilitätseinschränkung (z.B. Erkrankung); bei vorübergehender Abwesenheit vom Heimatort (Auslandsjahr, Umzug, etc.); Gespräche mit Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen oder Erzieher:innen. Diese Termine finden nur nach schriftlicher Einwilligung und im Einverständnis mit den Kindern/Jugendlichen und den sorgeberechtigten Eltern statt.
  • Kooperation:
    Abhängig von der individuellen Problemlage ist die Kooperation mit Fachärzt:innen, Lehrer:innen, Mitarbeiter:innen des Jugendamtes wichtig und unter Berücksichtigung der Schweigepflicht kann ein gegenseitiger Austausch von großer Bedeutung sein.