Lese- und Rechtschreibstörung

Lese-und Rechtschreibschwäche diagnostizieren

Eine genaue Abklärung der Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten im Rahmen einer umfangreichen Diagnostik ist wichtig. Nur so kann mit geeigneten Maßnahmen, wie individuellem Förderunterricht, Nachteilsausgleich in der Schule sowie einer ganzheitlichen, außerschulischen Förderung angemessen reagiert werden. Im Vorfeld der Diagnose empfehlen wir daher auch die enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten: Eltern, Schule und Lehrkräften.

Wer diognostiziert?

Die medizinische Diagnose einer Lese-/Rechtschreibstörung wird bei Kindern und Jugendlichen durch Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten gestellt. Weiterhin können psychologische Psychotherapeuten das Testverfahren durchführen.

Für eine diagnostische Abklärung können Sie Ihr Kind auf meiner Warteliste registrieren.

S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit LRS

  • Was ist das?
    Die S3-Leitlinie bietet klare und fachübergreifende Richtlinien für die Diagnostik und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung. Ziel ist es, eine wissenschaftlich fundierte, einheitliche Diagnostik und Förderung zu ermöglichen. Neben Informationen zu Diagnostik und Förderung geht sie zusätzlich auch auf das wichtige Thema Komorbiditäten (Begleiterkrankungen) ein.
  • Für wen?
    Die Leitlinie soll allen Berufsgruppen, die an der Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit LRS beteiligt sind, als Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine adäquate Versorgung gewährleisten. Zudem kann die Leitlinie auch von Kindern und Jugendlichen mit LRS sowie deren Angehörige als verlässliche Informationsgrundlage genutzt werden.

Was wird getestet?

Für die Diagnose muss die Leseleistung und/oder Rechtschreibleistung deutlich unter dem Stand liegen, der für das Alter, die Klassenstufe oder die Intelligenz zu erwarten ist.

Bei der Diagnostik werden dann u. a. folgende Kriterien miteinbezogen:

  • Schulleistungen und Lernstand
  • Gesamtentwicklung und Folgeprobleme
  • Rahmenbedingungen/ äußere Faktoren

Gerne können Sie sich auch an das Beratungstelefon des Bundesverbandes für Legasthenie (Tel. 0228 / 38 75 50 54) oder die Ansprechpartner der Landesverbände wenden.

Weitere Informationen und Tipps finden Sie auf der Seite des Bundesverbandes für Legasthenie.